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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 11.11.2015 / 0012
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0011
Tritt in Kraft ab: 11.11.2015
PDF-Druckdatum: 11.11.2015
BENZIN-STABILISATOR 250 mL
Art.: 5107
2-Butoxy-ethanol Expositionsweg / Auswirkung auf die Deskriptor Wert Einheit Bemerkun
Anwendungsgebiet Umweltkompartiment Gesundheit mg/kg bw/d g
Mensch - dermal Kurzzeit, systemische DNEL 89
Arbeiter / Arbeitnehmer Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Kurzzeit, systemische DNEL 663
Arbeiter / Arbeitnehmer Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Kurzzeit, lokale Effekte DNEL 246 mg/kg bw/d
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit, systemische DNEL 75
Arbeiter / Arbeitnehmer Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Kurzzeit, systemische DNEL 98
Arbeiter / Arbeitnehmer Effekte mg/kg bw/d
Mensch - dermal Kurzzeit, systemische DNEL 44,5
Verbraucher Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Kurzzeit, systemische DNEL 426
Verbraucher Effekte mg/kg bw/d
Mensch - oral Kurzzeit, systemische DNEL 13,4
Verbraucher Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Kurzzeit, lokale Effekte DNEL 123 mg/kg bw/d
Verbraucher Mensch - dermal Kurzzeit, systemische DNEL 38
Verbraucher Effekte mg/m3
Mensch - Inhalation Langzeit, systemische DNEL 49
Verbraucher Effekte mg/kg bw/d
Mensch - oral Kurzzeit, systemische DNEL 3,2
Verbraucher Effekte
Umwelt - Süßwasser PNEC 8,8
Umwelt - Meerwasser PNEC 0,88 mg/l
Umwelt - Sediment, PNEC 34,6 mg/l
Süßwasser mg/kg dw
Umwelt - Boden PNEC 2,8
Umwelt - PNEC 463 mg/kg
Abwasserbehandlungsanlage mg/l
Umwelt - Sediment, PNEC 3,46
Meerwasser mg/kg dw
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Gegebenenfalls
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Mindestschichtstärke in mm:
0,4
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
> 480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil 3 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Schutzhandschuhe aus Neoprene® / aus Polychloropren (EN 374).
Handschutzcreme empfehlenswert.