Page 80 - Sicherheitsdatenblätter unser im Online Shop vertriebenen Produkte
P. 80
Druckdatum: 09.05.2016 Sicherheits Datenblatt Seite: 4/10
geändert am: 30.04.2016
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 1
(Fortsetzung von Seite 3)
Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C (z.B. durch Glühlampen)
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter nicht gasdicht verschließen.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse: VCI: 2 B
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): hochentzündlich
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
67-64-1 Aceton
AGW 1200 mg/m³, 500 ml/m³
2(I);DFG
123-86-4 n-Butylacetat
MAK 480 mg/m³, 100 ml/m³
106-97-8 Butan
AGW 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
115-10-6 Dimethylether
AGW 1900 mg/m³, 1000 ml/m³
8(II);DFG
74-98-6 Propan
AGW 1800 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat
AGW 270 mg/m³, 50 ml/m³
1(I);DFG, EU, Y
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE
42.0