Page 30 - Sicherheitsdatenblätter unser im Online Shop vertriebenen Produkte
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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 05.04.2016 / 0018
Ersetzt Fassung vom / Version: 19.11.2015 / 0017
Tritt in Kraft ab: 05.04.2016
PDF-Druckdatum: 05.04.2016
MOTOR INNENKONSERVIERER 300 mL
Art.: 1420

Tunnelbeschränkungscode:                                              D

Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

AEROSOLS

14.3. Transportgefahrenklassen:                                       2.1

14.4. Verpackungsgruppe:                                              -

EmS:                                                                  F-D, S-U

Meeresschadstoff (Marine Pollutant):                                  n.a.

14.5. Umweltgefahren:                                                 Nicht zutreffend

Beförderung mit Flugzeugen (IATA)

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Aerosols, flammable

14.3. Transportgefahrenklassen:                                       2.1

14.4. Verpackungsgruppe:                                              -

14.5. Umweltgefahren:                                                 Nicht zutreffend

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.

Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.

Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-

Code

Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.

Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet.

Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.

Sondervorschriften (special provisions) beachten.

                                        ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften

für den Stoff oder das Gemisch

Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.
Beschränkungen beachten:
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (Deutsche Vorschrift).
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.

Störfallverordnung beachten.                                          ~ 57,5 %
Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
VbF (Österreich):                                                     1
Entfällt                                                              Ja (VwVwS)
Wassergefährdungsklasse (Deutschland):
Selbsteinstufung:

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.

                                        ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Lagerklasse nach TRGS 510:                                            2B

Überarbeitete Abschnitte:                                             8, 11, 12

Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.

Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.

Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern erforderlich.

Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.                                  Verwendete Bewertungsmethode
1272/2008 (CLP)                                                       Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aquatic Chronic 3, H412
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