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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

HHS 2000 - 500 ML

Version  Überarbeitet am:  SDB-Nummer:       Datum der letzten Ausgabe: 14.04.2016
3.7      10.06.2016        263460-00009      Datum der ersten Ausgabe: 14.12.2009

                           ohne Gefahr möglich ist.
                           Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.B. durch Ein-
                           dämmen oder Ölsperren).
                           Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
                           Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge-
                           dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach-
                           richtigt werden.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren        : Funkensichere Werkzeuge verwenden.
                               Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
                               Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
                               Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen
                               Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
                               verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt wer-
                               den kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern.
                               Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit geeigne-
                               tem Bindemittel beseitigen.
                               Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und
                               Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseiti-
                               gung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und Ge-
                               genstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien
                               anzuwenden sind.
                               Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen bezüg-
                               lich bestimmter lokaler oder nationaler Vorschriften.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Technische Maßnahmen       : Siehe technische Maßnahmen im Abschnitt "Begrenzung und
                               Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstun-
                               gen".

Lokale Belüftung / Volllüftung : Unter lokaler Absaugung der Abluft einsetzen.
                                              Nur an einem Ort mit explosionssicherer Absaugvorrichtung
                                              verwenden.

Hinweise zum sicheren Um-  : Nicht auf die Haut oder die Kleidung gelangen lassen.
gang                           Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen.
                               Nicht verschlucken.
                               Berührung mit den Augen vermeiden.
                               Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaß-
                               nahmen sind zu beachten.
                               Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
                               Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
                               Massnahmen zu Vermeidung von Abfällen/unkontrolliertem
                               Eintrag in die Umwelt sollten getroffen weden.

Hygienemaßnahmen           : Sicherstellen, dass sich Augenspülanlagen und Sicherheits-

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