Generell muss man zwischen der Gesetzeslage Binnen und See differenzieren, wobei die meisten Anmeldeformen („Kennzeichen“) sowohl binnen als auch im Seebereich gültig sind.
Kennzeichnungspflicht Binnen
Unter Anmeldung versteht man bei Booten die „Kennzeichnung“. Der Kennzeichnungspflicht unterliegen Sportboote binnen mit einer Antriebsmaschine mit mehr als 2,21 kW (~3 PS) sowie Segelboote ab 5,50 m Länge, gemäß der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßenverkehrenden Kleinfahrzeugen – Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung, kurz KlFzKV-BinSch.
Boote, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen mit ihrem Namen (frei wählbar) und innen mit Name und Anschrift des Eigners gekennzeichnet werden. Alle Kennzeichen müssen jeweils in heller Farbe auf dunklem Grund oder umgekehrt in mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern an beiden Seiten des Bootes im Bug- oder Heckbereich oder am Heck angebracht und jederzeit lesbar sein (Daher ist der Heckbreich für die meisten Schlauchboote keine Option, da dieser überwiegend vom Motor verdeckt wird).
Bei den Kennzeichen unterscheidet man amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen. Beides sind zulässige Kennzeichen im Sinen der Kennzeichnungspflicht, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen: amtliche Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA)
Jedes Wasser- und Schifffahrtsamt stellt amtliche Kennzeichen für Sportboote aus. Dazu genügt eine Kopie eines Ausweises (Personalausweis / Reisepass) des Eigners und ein Eigentumsnachweis (Kopie der Rechnung / des Gebrauchtbootkaufvertrags) .
Das Format der WSA-Kennzeichen ist „XXX-YY 11“ mit XXX = Kürzel des jeweiligen WSA (1-3stellig), YY = zwei Buchstaben, 11 = 1-2 Ziffern. Oftmals ist ein Wunschkennzeichen möglich, wenn man mit dem Antrag höflich darum bittet und es frei ist. Der Eigner kann ein WSA seiner Wahl nehmen, es gibt keine lokale Bindung wie beim Autokennzeichen. Es gibt folgende WSA:
https://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dienststellen/GDWS/WSAe/index.html
Das WSA-Kennzeichen kostet 18,00 EUR einmalig und ist unbefristet national (auch im See-Bereich) und international gültig. Im Ausland sind mir nur Schwierigkeiten in Frankreich (gerüchtehalber) bekannt, die Franzosen akzeptieren es im See-Bereich nicht, Binnen hingegen sehr wohl ein amtliches Kennzeichen des WSA Minden zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht.
Wassermotorräder (Jetskis) haben keine Wahlfreiheit, sondern müssen auf See- und Binnenwasserstraßen ein solches amtliches Kennzeichen führen. amtlich anerkannte Kennzeichen des DMYV, DSV oder ADAC.
Amtlich anerkannt sind hingegen die Kennzeichen des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV), des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC). Sie heißen „Internationaler Bootsschein“ (IBS) und erfordern – wie auch das amtliche Kennzeichen – Daten zum Boot, zum Eigner und einen Eigentumsnachweis. Sie kosten zwischen 20,00 und 25,00 EUR für die Erstausstellung (abhängig von etwaiger Vereinsmitgliedschaft). Das Kennzeichen besteht aus einer fünfstelligen Nummer, gefolgt von einem Buchstaben: „M“ für den DMYV, „S“ für den DSV und „A“ für den ADAC.
Der IBS ist für zwei Jahre national (auch im See-Bereich) und international gültig, danach verliert er seine internationale Gültigkeit und muss für Fahrten im/ins Ausland verlängert werden (18,00 EUR). Hinsichtlich Akzeptanzproblemen im Ausland ist uns nichts bekannt. National bleibt er unbefristet gültig und erfüllt damit weiterhin die Kennzeichnungspflicht.
See
Im Seebereich gelten in vielerlei Hinsicht komplett andere Regeln, wobei die oben aufgeführten Kennzeichen im See-Bereich ebenfalls gültig sind.
Name und Heimathafen
Im See-Bereich genügt bereits die Kennzeichnung des Boots mit Name und Heimathafen, es muss dafür nirgendwo angemeldet werden. Diese Kennzeichnung ist für Boote mit mehr als 3 PS auf Binnenschiffahrtsstraßen nicht zulässig (s.o.). Die mangelnden Formalitäten dieser Kennzeichnung haben auch Nachteile: So eignet sich diese Form nicht dazu, das Eigentum am Boot oder den Zeitpunkt der Inverkehrbringung im EU-Raum nachzuweisen.
Flaggenzertifikat
Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (
www.bsh.de) erteilt. Die Formalitäten sind hier deutlich strenger: der Kaufvertrag muss im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beigefügt werden, es sind zwei Fotos vom Boot mitzuliefern etc. (s. Link). Es kostet 40,00 EUR für die Ersterteilung (8 Jahre gültig) bzw. 25,00 EUR für die Verlängerung und ist national (auch im Binnenbereich) wie international als Kennzeichnung gültig.
Das Kennzeichen besteht aus einer fünfstelligen Zahl, gefolgt von dem Buchstaben „F“.
Ein Flaggenzertifikat kann auch ergänzend zu einem amtlichen Kennzeichen beantragt werden, dann wird das Flaggenzertifikat nicht gleichzeitig zur Kennzeichnung verwendet.
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp